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Tierrechtsprozess: Berufungsverhandlung nach Freispruch

Am Mittwoch, den 11. Oktober wurde in Magdeburg (Sachsen-Anhalt) in zweiter Instanz über einen Fall von Hausfriedensbruch im Zusammenhang mit einer Undercover-Recherche verhandelt.
Die Tierschutzfilmer/innen wurden freigesprochen!

Zum Hintergrund:
ARIWA – Animal Rights Watch e.V. veröffentlichte 2013 Filmmaterial aus der „van Gennip Tierzuchtanlagen GmbH“ in Sandbeiendorf (Sachsen-Anhalt). Die Aufnahmen wiesen massive Tierquälerei und schwere tierschutzrechtliche Verstöße in einem der größten Schweinezuchtbetriebe Deutschlands nach. Behördliche Kontrollen bestätigten einen Großteil der Verstöße. Während das Strafverfahren gegen Verantwortliche der van Gennip Tierzuchtanlagen GmbH & Co. Handels-Kommanditgesellschaft wegen Verstoßes gegen § 17 TierSchG Ende 2015 eingestellt wurde, standen die Rechercheaktivist/innen bereits im September 2016 wegen Hausfriedensbruchs am Amtsgericht Haldensleben vor Gericht.

Die Gerichtsverhandlung endete mit einem Freispruch nach § 34 StGB „Rechtfertigender Notstand“. Die Richterin des Amtsgerichts Haldensleben sah das Rechtsgut Tierschutz in der Anlage mit 65.000 Tieren in einer Art verletzt, die den begangenen Hausfriedensbruch der drei Aktiven rechtfertigte. Gegen das Urteil legte die Staatsanwaltschaft Magdeburg Berufung ein. Die Berufungsverhandlung findet nun am 11. Oktober 2017 im Landesgericht Magdeburg statt.

Aus Sicht von ARIWA ist das Betreten solcher Anlagen zu Dokumentations- und Beweiszwecken gerechtfertigt. Das Recht der Tiere auf physische und psychische Unversehrtheit und auf ein Leben ohne Qual und Bedrängnis überwiegt unseres Erachtens das Hausrecht der Anlagenbetreiber und deren wirtschaftliche Interessen. Ein milderes Mittel, die Öffentlichkeit über die Zustände in den Tierfabriken zu informieren und die Strafverfolgungs- und Veterinärbehörden zum Tätigwerden zu motivieren, ist uns nicht bekannt. Denn häufig werden die Veterinärbehörden erst dann gegen Tierschutzverstöße aktiv, wenn Videomaterial vorliegt und dessen Veröffentlichung für öffentliches Interesse an weiterer Aufklärung sorgt. Wir sehen in der Erstellung und Verbreitung dieser Aufnahmen daher keinen Rechtsverstoß, sondern eine bürgerliche Pflicht. Das Urteil kann die rechtliche Bewertung solcher Fälle grundlegend beeinflussen.

Berichterstattung über die Zustände in der Schweinezucht den Prozess am Amtsgericht Haldensleben:
www.ariwa.org/tierschutzfilmerinnen-freigesprochen/

Quelle des Zitates im Video:
www.deutschlandfunkkultur.de/tierhaltung-schweineleben-in-deutschland.1001.de.html?dram:article_id=279984

Sound: Grave Matters Kevin MacLeod (incompetech.com)
Licensed under Creative Commons: By Attribution 3.0 License
creativecommons.org/licenses/by/3.0/

#Tierrechtsprozess #Tierrechte #ARIWA

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